Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 136286
Firma: Fontem International GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 136286: Fontem International GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg...
Veränderungen
HRB 136286: Fontem International GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.03.2020 14:53:00
HRB 136286: Fontem International GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Wir teilen die folgenden nach § 122d UmwG bekannt zu machenden Angaben mit:Die Fontem International GmbH hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht.An der Verschmelzung sinda) als übertragende Gesellschaft: die Fontem International GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg, Deutschland, und Geschäftsanschrift unter Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 136286 (FIG), und b) als übernehmende Gesellschaft: die Fontem Ventures B.V., eine nach niederländischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, und Geschäftsanschrift unter Radarweg 60, 1043NT Amsterdam, Niederlande,eingetragen im Handelsregister der Niederlande (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 56714955 (FVB),beteiligt.Die Gläubiger der übertragenden deutschen FIG können nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit für ihre Forderung verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierfür müssen sie ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der FIG unter deren Geschäftsanschrift (Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg) unter genauer Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Die Rechte der Gläubiger der FVB als der übernehmenden Gesellschaft richten sich nach dem Recht der Niederlande. Nach niederländischem Recht kann jeder Gläubiger innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung der Verschmelzung in einer bundesweiten niederländischen Tageszeitung und der niederländischen Gazette Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und von einer der beteiligten Gesellschaften Sicherheit für die Erfüllung seiner Forderungen beantragen. Über den Widerspruch und die Stellung einer Sicherheit entscheidet das zuständige Gericht in den Niederlanden. Dabei wird das Gericht einen solchen Antrag ablehnen, soweit der Gläubiger nicht hinreichend darzulegen vermag, dass die finanzielle Situation der übernehmenden Gesellschaft (FVB) nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung des Gläubigers bietet. Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch hat zur Folge, dass die Verschmelzungsurkunde nicht ausgefertigt werden darf bis der Widerspruch durch den Gläubiger zurückgenommen oder durch rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Gerichts aufgehoben worden ist.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da es sich um eine Verschmelzung handelt, bei der sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden. Gleichermaßen sind auch bei der übernehmenden Gesellschaft keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden, da es sich bei der FVB um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Imperial Tobacco Holdings (Netherlands) B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) mit Geschäftsadresse unter Slachtedyk 28 a, 8501ZA Joure, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 33302023, handelt.Es sind keine besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Ausübung der Gläubigerrechte der FIG oder der FVB getroffen worden. Gläubiger können durch schriftliches, an eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gerichtetes und an deren jeweiligen Sitz adressiertes Verlangen (kostenfrei) Informationen über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte erhalten. Verlangen können schriftlich entweder an die Fontem International GmbH, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg, oder an die Fontem Ventures B.V., Radarweg 60, 1043 NT Amsterdam, Niederlande, gerichtet werden.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 136286: Fontem International GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg...
Veränderungen
HRB 136286: Fontem International GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg...
Neueintragungen
HRB 136286:Fontem International GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 4, 22761 Hamburg....