Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 133087
Firma: Sport Pinguin GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 133087: Sport Pinguin GmbH, Hamburg, Tibarg 39 b, 22459 Hamburg. Die Gesells...
Veränderungen
HRB 133087: Sport Pinguin GmbH, Hamburg, Tibarg 39 b, 22459 Hamburg. Ausgeschied...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.08.2014 11:09:00
HRB 133087:Sport Pinguin GmbH, Hamburg, Tibarg 39 b, 22459 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2006 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Henstedt-Ulzburg (bisher: Amtsgericht Kiel HRB 14324 KI) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Tibarg 39 b, 22459 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Sportartikelhandelsgeschäftes, Einkauf von Sportartikeln und -ausrüstung, der Betrieb von Online-Shops im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Motzkus, Thorsten, Henstedt-Ulzburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Eichinger, Stephan, Ellerau, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Eichinger, Stephan, Ellerau, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sporthaus am Tibarg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 120589) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eichinger, Stephan aus Ellerau,
Motzkus, Thorsten aus Henstedt-Ulzburg,
Prokura Eichinger Stephan aus Ellerau