Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 129898
Firma: KMK Kinderzimmer Valentinshof GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 129898: KMK Kinderzimmer Valentinshof GmbH, Hamburg, Jürgen-Töpfer-Straße 44...
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HRB 129898: KMK Kinderzimmer Valentinshof GmbH, Hamburg, Friesenweg 4, Haus 13, ...
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HRB 129898: KMK Kinderzimmer Valentinshof GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 66, 20457...
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HRB 129898:KMK Kinderzimmer Valentinshof GmbH, Hamburg, Am Kaiserkai 45, 20457 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2013 12:00:00
KMK Kinderzimmer Valentinshof GmbH, Hamburg, Am Kaiserkai 45, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2013. Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 45, 20457 Hamburg. Gegenstand: die Betreuung von Kindern in bilingualen Kindertagesstätten, insbesondere am Standort Caffamacherreihe 8. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kruse, Karina, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Kruse, Melf, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der KMK Kinderzimmer GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114109 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.11.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.11.2013. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.12.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.