Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 129662
Firma: Amnis Energie GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen von Amts wegen
HRB 129662: Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Di...
Veränderungen
HRB 129662: Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Du...
Veränderungen
HRB 129662: Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Du...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2013 12:00:00
Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2013. Geschäftsanschrift: Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Gegenstand: die bundesweite Beratung zu individuellen und bedarfsgerechten Strom- und Gastarifen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Völcks, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Richter, Reinhard, Mellingen, geb. 11.12.1944 unter der Firma Amnis Energie e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 116342) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.07.2013. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Amnis Energie e.K. am 18.11.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Völcks, Matthias aus Hamburg