Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 129618
Firma: Wohnimmobilie Färberstraße Verwaltung GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 129618: Wohnimmobilie Färberstraße Verwaltung GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20...
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Berichtigungen
Wohnimmobilie Färberstraße Verwaltung GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg....
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Berichtigungen
Veröffentlichung vom 03.12.2013 12:00:00
Wohnimmobilie Färberstraße Verwaltung GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg. Berichtigt: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Wohnimmobilie Färberstraße GmbH & Co. KG ("die Projektgesellschaft"). Die Gesellschaft wird nur Tätigkeiten ausüben, die die Quantum, Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92194 (im Folgenden: die "QIK"), für das von ihr betreute Immobilien-Spezialsondervermögen "Habitare" ausüben darf. Die QIK ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des § 6 lnvestmentgesetz (im Folgenden: das "lnvG"), Sie hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für das ImmobilienSpezialsondervermögen "Habitare". Die Gesellschaft folgt dem Leitbild eines langfristig orientierten Vermögensverwalters. Ein gewerblicher Grundstückshandel ist nicht angestrebt. Die Gesellschaft darf Vermögensgegenstände nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lnvG nur ewerben, wenn die zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb von dem zuständigen Sachverständigen nach § 68 Abs. 5 lnvG i.V.m. § 77 Abs. 2 Satz 2 lnvG, der nicht einem von der QIK gebildeten Sachverständigenausschuss nach § 77 Abs. 1 InvG angehört, bewertet wurden, es sei denn, das Immobilien-Spezialsondervermögen "Habitare" ist gemäß § 91 Abs. 3 lnvG von den Beschränkungen des § 68 lnvG befreit. Die Gesellschaft darf darüber hinaus eine lmmobilie oder eine Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der lmmobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Spezialsondervermögens "Habitare" nicht übersteigt, es sei denn, das lmmobilien-Spezialsondervermögen "Habitare" ist gemäß § 91 Abs. 3 lnvG von den Beschränkungen des § 68 lnvG befreit. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, Sie ist berechtigt, sich am Vermögen der Projektgesellschaft zu beteiligen.Berichtigungen
Wohnimmobilie Färberstraße Verwaltung GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg....
Neueintragungen
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