Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 129039
Firma: AEC - Airframe Engineering Consultants GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Reiherstiegdeich 50, 21107 Hamburg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2013 12:00:00
AEC - Airframe Engineering Consultants GmbH, Hamburg, Reiherstiegdeich 50, 21107 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2013. Geschäftsanschrift: Reiherstiegdeich 50, 21107 Hamburg. Gegenstand: Ingenieur-Dienstleistungen und Think-Tank im Bereich Flugzeugbau, Maschinenbau, Anlagenbau mit Schwerpunkt Ro-Ro- und Heavy Lift Equipment, Facility Management und Vermietung von Immobilien und Booten sowie Bootshandel und Yachtservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rzehulka, Wolfgang, Handeloh, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Gulf Offshore Engineering GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 43554) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rzehulka, Wolfgang aus Handeloh