Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 128619
Firma: FLORA PRODUCTION GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 128619: FLORA PRODUCTION GmbH, Hamburg, Erikastraße 49, 20251 Hamburg. Die G...
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HRB 128619: FLORA PRODUCTION GmbH, Hamburg, Lagerstr. 34c, Schanzenhöfe, 20357 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2013 12:00:00
FLORA PRODUCTION GmbH, Hamburg, Lagerstr. 34c, Schanzenhöfe, 20357 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2013. Geschäftsanschrift: Lagerstr. 34c, Schanzenhöfe, 20357 Hamburg. die Herstellung und die Verwaltung von Fotos und Fotorechten in und aus aller Welt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bunke, Achim Werner, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Bunke-Wegener, Marlene, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der FLORA PRESS AGENCY GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 98086) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.07.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bunke, Achim Werner aus Hamburg,
Bunke-Wegener, Marlene aus Hamburg