Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 128013
Firma: Aktiengesellschaft "Ad acta" 178. Vermögensverwaltung
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 128013: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, Hamburg, Kattjahren 4, 22359 ...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 11.04.2014 15:07:00
HRB 128013:Aktiengesellschaft "Ad acta" 178. Vermögensverwaltung, Hamburg, Kattjahren 4, 22359 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 25.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG. Neuer Gegenstand: die Publikation von Wort, Ton und Bildbeiträgen sowohl im Internet als auch mittels digitaler und Printmedien, das Betreiben von "Social Communities" (Internetnetzwerken), die Organisation und Begleitung von Kongressen, Messen, Seminaren und anderen Veranstaltungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, die den Gesellschaftszweck fördern, etwa in Form eines Ärztenachrichtendienstes. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.03.2014 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2014 einen Teil des Vermögens der änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG (jetzt: EBM eHealth business Media Aktiengesellschaft) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 119538) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG (jetzt: EBM eHealth business Media Aktiengesellschaft) am 08.04.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Vorgänge ohne Eintragung
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