Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 126757
Firma: Hamburg Trust REIM Real Estate Investment Management GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg
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HRB 126757: HT Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Beim Strohhause 27, ...
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Veröffentlichung vom 14.02.2018 09:24:00
HRB 126757: Hamburg Trust REIM Real Estate Investment Management GmbH, Hamburg, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. Gegenstand der Gesellschaft ist die kollektive Vermögensverwaltung von a) inländischen geschlossenen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld investieren in - Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald-, Forst und Agrarland), oder - Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, oder - zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach §§ 194 und 195 KAGB, oder - Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. sowie von b) inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. c) offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände (mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a) und g) bis i) KAGB genannten Vermögensgegenstände) sowie - als Liquiditätsanlage Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 1 - 5 KAGB - mit Ausnahme von Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte Grenze von 5% des Wertes des jeweiligen Sondervermögens überschritten werden würde - sowie Derivate zu Absicherungszwecken nach § 253 Abs. 1 Nr. 6 KAGB. d) allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem Buchstaben c) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. e) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. d) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und f) Ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. d) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. 2.2 Außer den in vorstehender Ziffer 2.1 genannten Geschäften dürfen nur solche Geschäfte, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, sowie folgende Geschäfte betrieben werden: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, c) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehender Ziffer 2.1 und mit den in dieser Ziffer 2.2 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, sowie d) die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck gemäß § 20 Abs. 6 KAGB, wenn eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 2.3 Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 2.4 Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung nach vorstehender Ziffer 2.1 Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie für eigene Rechnung ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen gewähren. 2.5 Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.Veränderungen
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