Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 125740
Firma: Bauer Media Audio Holding GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Burchardstraße 11, 20095 Hamburg
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HRB 125740: Bauer Media Audio Holding GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Ha...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.10.2021 12:21:00
HRB 125740: Bauer Media Audio Holding GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht betreffend die Verschmelzung der Bauer Media Group Sweden Holding AB mit Sitz in Stockholm, Schweden als übertragende Gesellschaft mit der Bauer Media Audio Holding GmbH als übernehmende Gesellschaft. Bei der Bauer Media Group Sweden Holding AB handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung schwedischen Rechts. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff. deutsches UmwG und Kapitel 23, Abschnitt 36 und 51 Sw. Aktiebolagslagen (SFS 2005:551) (schwedisches Gesetz betreffend Gesellschaften). 1. An der Verschmelzung sind die Bauer Media Group Sweden Holding AB, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht mit Sitz in Stockholm, Schweden, als übertragende Gesellschaft und die Bauer Media Audio Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 2. Registereintragungen: Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Swedish Companies Registration Office unter Nr. 556554-7956. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125740. 3. Ausübung der Rechte der Gläubiger: a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Bauer Media Audio Holding GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Bauer Media Audio Holding GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Bauer Media Audio Holding GmbH nach § 122 Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Bauer Media Audio Holding GmbH gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. b) Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. c) Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Bauer Media Audio Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Burchardstraße 11, 20095 Hamburg, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Bauer Media Audio Holding GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. d) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
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