Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 125734
Firma: PINK Beratung & Training gGmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 125734: PINK Beratung & Training gGmbH, Hamburg, Lange Reihe 105, 20099 Hamb...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.06.2014 15:45:00
HRB 125734:PINK Beratung & Training GmbH, Hamburg, Lange Reihe 105, 20099 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: PINK Beratung & Training gGmbH. (1) Die Gesellschaft hat den Zweck die Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung zu fördern. Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zum Ziel. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes integratives Konflikttraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung werden weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterinnen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Gesellschafterinnen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand der Gesellschaft dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. (4) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.Berichtigungen
PINK Beratung & Training GmbH, Hamburg, Lange Reihe 105, 20099 Hamburg. erneute ...
Berichtigungen
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Neueintragungen
PINK Beratung & Training GmbH, Hamburg, Lange Reihe 105, 20099 Hamburg. Gesellsc...