Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 125344
Firma: INP Invest GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 125344: INP Invest GmbH, Hamburg, Reeperbahn 1, 20359 Hamburg. Bestellt Gesc...
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HRB 125344: INP Invest GmbH, Hamburg, Reeperbahn 1, 20359 Hamburg. Geändert (Ver...
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HRB 125344: INP Invest GmbH, Hamburg, Reeperbahn 1, 20359 Hamburg. Gesamtprokura...
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Veröffentlichung vom 09.05.2016 11:32:00
HRB 125344: INP Invest GmbH, Hamburg, Englische Planke 2, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 7 (Aufsichtsrat). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a. Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 if. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ii. die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 bis 4 KAGB, wobei für die Nr. 3 nur in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB investiert werden darf, iii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, iv. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. b. Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 273 if., 285 f. KAGB, welche in die in lit. a) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) b. die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im Inland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Veränderungen
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