Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 124931
Firma: La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 124931: La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Niedena...
Berichtigungen
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Löschungsankündigungen
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Veränderungen
HRB 124931:La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Niedenau...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.01.2015 10:05:00
HRB 124931:La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Niedenau 61-63, c/o Hauck Schuchardt, 60325 Frankfurt am Main.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: 1. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 18.12.2014 über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht gemäß §§ 122 d UmwG, 10 HGB. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt a) als übertragende Gesellschaft die La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift: Niedenau 61-63, c/o Hauck Schuchardt, 60325 Frankfurt am Main b) als aufnehmende Gesellschaft die The Wave S.à r.I., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht mit dem Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift: 16, Avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 124931. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter B 173285. 4. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragendenden Gesellschaft entstanden sind.Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122 j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, Niedenau 61- 63, c/o Hauck Schuchardt, 60325 Frankfurt am Main, eingeholt werden. c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 16, Avenue Pasteur, L-23 10 Luxembourg, eingeholt werden.Veränderungen
La Fonte 156. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Poolstraße 20, 2035...
Veränderungen
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Berichtigungen
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Neueintragungen
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