Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 124431
Firma: Stiftung Kurt Groenewold GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Heußweg 35, 20255 Hamburg
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Stiftung Kurt Groenewold GmbH, Hamburg, Heußweg 35, 20255 Hamburg. Erneute Schre...
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Veröffentlichung vom 19.09.2012 12:00:00
Stiftung Kurt Groenewold GmbH, Hamburg, Heußweg 35, 20255 Hamburg. Schreibfehler berichtigt: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln zu Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere Körperschaften; bei inländischen Körperschaften muss es sich um andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke auch durch Zuwendungen an andere Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts zur Verwendung für die in Abs. 1 und 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (4) Die Gesellschaft ist Trägerin der Stiftung Strafverteidigung und Politische Kultur - Stiftung Kurt Groenewold. Diese fördert Wissenschaft und Forschung in dem Bereich der Strafverteidigung und der politischen Kultur unter der vorgenannten Bezeichnung. Der Zweck wird durch Tagungen und Veröffentlichungen, die Archivierung von Texten, Prozessmaterialien und Nachlässen von Strafverteidigern sowie durch die Dokumentation und Analyse wichtiger Strafprozesse verwirklicht. (5) Soweit die Gesellschaft hinreichende finanzielle Mittel erlangt, kann die Gesellschaft darüber hinaus Stipendien und Preise vergeben. (6) Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Mittel unverzüglich eingestellt.Neueintragungen
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