Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 123786
Firma: Kunst Medien MME GmbH
Sitz: Neu-Isenburg
Veränderungen
Kunst Medien MME GmbH, Hamburg, Speersort 1, 20095 Hamburg. Neuer Sitz: Neu-Isen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2012 12:00:00
Kunst Medien MME GmbH, Hamburg, Speersort 1, 20095 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2012. Geschäftsanschrift: Speersort 1, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Kunstzeitungsverlags. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Möller, Manfred, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles und zwar - ihren am Standort Hamburg unterhaltenen Teilbetrieb "Verlag der Print-Publikation:,Künstler'" - der ZEIT Kunstverlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114617 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.05.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.05.2012. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.07.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Möller, Manfred aus Neu-Isenburg