Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 122513
Firma: Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen
Sitz: Hamburg
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HRB 122513: Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg, Große Elbstraße 1...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 16.01.2015 16:09:00
HRB 122513:Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, Große Elbstraße 27, 22767 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 28.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Verwaltung seiner Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen ihrer Aktionäre (kollektive Kapitalanlage). Die kollektive Kapitalanlage kann in Form der folgenden inländischen Investmentvermögen erfolgen: - gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, - sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB ("Publikums-AIF-Teilgesellschaftsvermögen"), - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß §§ 284. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Abs. 2 Buchstaben e), f) und h) genannten, - allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Abs. 2 Buchstabe e), f) und h) genannten, Stille Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann ("Spezial-AIF-Teilgesellschaftsvermögen"). Eine operative Tätigkeit und aktive unternehmerische Bewirtschaftung der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. 2. Die Gesellschaft darf für Rechnung eines Teilgesellschaftsvermögens nach Maßgabe der Anlagebedingungen im Sinne des §15 Abs. 2 lit. c und den Bestimmungen dieser Satzung Darlehen bezüglich der in Abs. 1 genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme von Bankguthaben und unverbrieften Darlehensforderungen gewähren und Pensionsgeschäfte eingehen. 3. Unbeschadet der Regelung des § 9 Abs. 9 dürfen andere als die in Abs. 1 und 2 genannten Geschäfte nicht betrieben werden.Veränderungen
Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, G...
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