Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 122399
Firma: Malereibetrieb Björn Behnke GmbH
Sitz: Stapelfeld
Veränderungen
Malereibetrieb Björn Behnke GmbH, Hamburg, Rahlstedter Str. 122, 22143 Hamburg. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.03.2012 12:00:00
Malereibetrieb Björn Behnke GmbH, Hamburg, Rahlstedter Str. 122, 22143 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2011. Geschäftsanschrift: Rahlstedter Str. 122, 22143 Hamburg. Gegenstand: Betrieb eines Maler- und Lackiererhandwerks. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Behnke, Björn, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Behnke, Björn, Hamburg, geb. 24.02.1981 unter der Firma Malereibetrieb Björn Behnke e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114099) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.12.2011. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der Malereibetrieb Björn Behnke e.K. am 20.03.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Behnke, Björn aus Hamburg