Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 122309
Firma: GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 122309: GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH, Hamburg, Papenreye 55, 224...
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HRB 122309: GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH, Hamburg, Papenreye 55, 224...
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HRB 122309:GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH, Hamburg, Fangdieckstraße 75...
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GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH, Hamburg, Fangdieckstraße 75 b, 22547 H...
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GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH, Hamburg, Fangdieckstraße 75 b, 22547 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.03.2012 12:00:00
GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH, Hamburg, Fangdieckstraße 75 b, 22547 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2012. Geschäftsanschrift: Fangdieckstraße 75 b, 22547 Hamburg. die Entwicklung, Herstellung sowie der Vertrieb und Service von medizinischen Produkten sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden beratenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeit. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Loest, Hagen, Norderstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH mit Sitz in Norderstedt (AG Kiel HRB 10572 KI) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.02.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2012. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Loest, Hagen aus Norderstedt