Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 120995
Firma: Matthias Lüthen Holding GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Neuer Wall 84, 20354 Hamburg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2011 12:00:00
Matthias Lüthen Holding GmbH, Hamburg, Neuer Wall 84, 20354 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011 mit Änderung vom 08.12.2011. Geschäftsanschrift: Neuer Wall 84, 20354 Hamburg. Gegenstand: Die Unternehmensberatung und Immobilienvermittlung, sowie das Halten und Verwalten weiterer Unternehmensbeteiligungen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Lüthen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Lüthen, Matthias, Hamburg, geb. 16.12.1980 unter der Firma Matthias Lüthen e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114000) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.11.2011 mit Änderung vom 02.12.2011. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Matthias Lüthen e.K. am 13.12.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lüthen, Matthias aus Hamburg