Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 120725
Firma: IP-Verwertungs-GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 120725: IP-Verwertungs-GmbH, Hamburg, Haferweg 26, c/o Delfs & Partner mbB, ...
Veränderungen
HRB 120725: IP-Verwertungs-GmbH, Hamburg, Haferweg 26, c/o Delfs & Partner mbB, ...
Berichtigungen
HRB 120725: IP-Verwertungs-GmbH, Hamburg, Haferweg 26, c/o Delfs & Partner mbB, ...
Veränderungen
HRB 120725: IP-Verwertungs-GmbH, Hamburg, Haferweg 26, c/o Delfs & Partner mbB, ...
Veränderungen
HRB 120725: IP-Verwertungs-GmbH, Hamburg, Haferweg 24, c/o MDS Möhrle & Partner,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.11.2011 12:00:00
IP-Verwertungs-GmbH, Hamburg, Haferweg 24, c/o MDS Möhrle & Partner, 22769 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Grünwald, Landkreis München (bisher AG München HRB 162841) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Haferweg 24, c/o MDS Möhrle & Partner, 22769 Hamburg. Gegenstand: der An- und Verkauf von Schutzrechten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kamlah, Jochen, München, *XX.XX.XXXX; Kühne-Oertel, Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 67b IN 183/10) vom 28.07.2010 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.Personen: Kamlah, Jochen aus München,
Kühne-Oertel, Bernd aus Hamburg