Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 120487
Firma: Werner & Neubacher GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 120487: Werner & Neubacher GmbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hambur...
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Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 22.06.2016 18:34:00
HRB 120487: Werner & Neubacher Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Werner & Neubacher GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114028) beschlossen. Neue Firma: Werner & Neubacher GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist für private Mandanten die Finanzplanung auf Grundlage einer Analyse der Liquiditätssalden bei unterschiedlichen Szenarien, für private Mandanten die strategische Planung des Vermögens im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Analyse, die Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO, die Tätigkeiten als Makler gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO und als Darlehensvermittler gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1a GewO. Die Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1a und Nr. 2 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. 2. Die Gesellschaft ust berechtigt, Unternehmen zu übernehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Werner & Neubacher GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114028) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Werner & Neubacher Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 3, 2...