Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 119570
Firma: Alceda Asset Management GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 119570: Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH, Hamburg, Valentinskamp 70...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.05.2021 15:19:00
HRB 119570: Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH, Hamburg, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. 1. Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d Satz 1 UmwG den Entwurf des Verschmelzungplans zum Handelsregister eingereicht und gemäß § 122 d Satz 3 UmwG folgendes mitgeteilt: 2. Die grenzüberschreitende Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff. deutsches UmwG und Artikel 1020-3 i.V.m. den Artikeln 1021-1 ff. des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften ("Gesetz von 1915") zwischen - der Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft und - Alceda Fund Management S.A. mit dem Sitz in Senningerberg, eingetragenen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B 123356, eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts, als übertragende Gesellschaft. 3. Bei der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH und bei der Alceda Fund Management S.A. sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Die Alceda Fund Management S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Aquila Capital Holding GmbH mit Sitz in Hamburg. 4. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH ergeben sich aus §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH nach §§ 122a Abs. 2, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung bei der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift am - Valentinskamp 70, in D-20355 Hamburg (Deutschland / Germany) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH gefordert werden muss. 5. Die Rechte der Gläubiger der Alceda Fund Management S.A. ergeben sich aus Artikel 1021-9 des Gesetzes vom 1915. Nach dem Gesetz von 1915 haben die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, folgende Rechte. - Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Urkunden, die die Verschmelzung nach Artikel 1021-14 des Gesetzes von 1915 feststellen, begründet wurden, können ungeachtet etwaiger gegenteiliger Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung beim zuständigen Gericht eine angemessene Sicherstellung für alle fälligen Forderungen beantragen, falls aufgrund der Verschmelzung ein solcher Schutz notwendig werden sollte. - Gläubiger der Alceda Fund Management S.A. können ihre Ansprüche nach Art. 1021-2 (2) 3° des Gesetzes von 1915 unmittelbar gegenüber der Alceda Fund Management S.A. unter deren Geschäftsanschrift - 5, Heienhaff in L-1736 Senningerberg (Luxemburg / Luxembourg) geltend machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. 6. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos schriftlich unter den vorgenannten Anschriften der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH bzw. der Alceda Fund Management S.A. eingeholt werden.Veränderungen
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