Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 119553
Firma: IVT Risk Management GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 119553: IVT Risk Management GmbH, Hamburg, Rehwinkel 30 a, 22149 Hamburg. Di...
Veränderungen
HRB 119553:IVT Risk Management GmbH, Hamburg, Rehwinkel 30 a, 22149 Hamburg.Ist ...
Berichtigungen
IVT Risk Management GmbH, Hamburg, Rehwinkel 30, 22149 Hamburg. Berichtigung von...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2011 12:00:00
IVT Risk Management GmbH, Hamburg, Rehwinkel 30, 22149 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2011 mit Änderung vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Rehwinkel 30, 22149 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die qualitative und quantitative Bewertung von Versicherungsrisiken sowie die Unternehmensberatung in Versicherungsrisikofragen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Nierendorf, Marco, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nierendorf, Marco, Hamburg, * 17.05.1961 unter der Firma Marco Nierendorf e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 113449) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.07.2011 mit Änderung vom 23.08.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nierendorf, Marco aus Hamburg