Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 119328
Firma: Mood Media Holdings GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Gasstraße 18, 22761 Hamburg
Löschungen
HRB 119328: Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Gasstraße 18, 22761 Hamburg. Die ...
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HRB 119328: Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Gasstraße 18, 22761 Hamburg. Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.02.2022 10:20:00
HRB 119328: Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Gasstraße 18, 22761 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG einen Verschmelzungsplan betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Bekanntmachung eingereicht, zu dem das Folgende bekannt gemacht wird:1. Mood Media Holdings GmbH (Übertragender Rechtsträger) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Hamburg, Deutschland und Geschäftsanschrift Gasstraße 18, 22761 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119328. (Einziger Gesellschafter: der Übernehmende Rechtsträger.) Mood Media Europe B.V. (Übernehmender Rechtsträger) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap metbeperkte aansprakelijkheid), mit Sitz in Naarden, Niederlande, und Geschäftsanschrift Transistorstraat 22, 1322 CE Almere, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (handelsregister van de Kamer van Koophandel) unter Nummer 32074300. (Einziger Gesellschafter: Mood Media Group S.A., Luxemburg (Handelsregister von Luxemburg Nr. B 112404)).2. Gläubiger der beteiligten Rechtsträger werden auf Folgendes aufmerksam gemacht: Gläubigerrechte gegenüber der übertragenden Gesellschaft: Zunächst können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung ihre Forderungen gegenüber der übernehmenden Gesellschaft geltend machen, die in alle Verpflichtungen eintritt. Darüber hinaus werden die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft gemäß §122j UmwG wie folgt geschützt: Gläubiger, deren Forderung noch nicht fällig ist, können von der übertragenden Gesellschaft Sicherheit verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass aufgrund der Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Dieses Recht steht allen Gläubigern zu, die Forderungen haben, die bis zu 15 Tage nach der gerichtlichen Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn der betreffende Gläubiger innerhalb von zwei Monaten nach der gerichtlichen Bekanntmachung des Verschmelzungsplans seinen Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich geltend macht und in der gleichen Form und Frist glaubhaft macht, dass die Erfüllung seiner Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird. Gläubigerrechte gegenüber der übernehmenden Gesellschaft: Gemäß Artikel 316 des 2. Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist mindestens eine der zu verschmelzenden juristischen Personen verpflichtet, jedem Gläubiger dieser juristischen Personen, der dies beantragt, eine Sicherheit oder eine sonstige Garantie für die Befriedigung seiner Forderung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger über ausreichende Sicherheiten verfügt oder wenn die finanzielle Lage der übernehmenden juristischen Person nach der Verschmelzung für die Befriedigung der Forderung nicht weniger sicher ist als vor der Verschmelzung. Bis zu einem Monat, nachdem alle zu verschmelzenden juristischen Personen die Einreichung oder Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bekannt gegeben haben, kann jeder Gläubiger dem Verschmelzungsplan durch einen an das Gericht gerichteten Antrag widersprechen, in dem er die beantragte Sicherheit angibt. Das Gericht weist den Antrag zurück, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht hat, dass die finanzielle Lage der übernehmenden juristischen Person nach der Verschmelzung eine geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bietet und dass von der juristischen Person eine unzureichende Sicherheit geleistet wurde.Vor seiner Entscheidung kann das Gericht den juristischen Personen Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Gericht festzusetzenden Frist eine von ihm zu bestimmende Sicherheit zu leisten. Ist der Widerspruch rechtzeitig eingelegt worden, so kann die Verschmelzungsurkunde erst vollzogen werden, wenn der Widerspruch zurückgenommen oder die Rücknahme des Widerspruchs vollstreckbar geworden ist. Ist die Verschmelzung bereits vollzogen oder eingetragen, so kann das Gericht auf Antrag die Hinterlegung einer von ihm zu bestimmenden Sicherheit anordnen und ein Zwangsgeld verhängen. Hinweise zu Rechten von Minderheitsgesellschaftern können unterbleiben, da es keine Mindergesellschafter gibt. Vollständige Auskünfte über die oben dargestellten Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können eingeholt werden bei der Mood Media Europe BV, Transistorstraat 22, 1322 CE Almere, Niederlande.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 119328: Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Gasstraße 18, 22761 Hamburg. #DV....
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HRB 119328: Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Wandalenweg 30, 20097 Hamburg. Än...
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HRB 119328: Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Wandalenweg 30, 20097 Hamburg. Be...
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Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Wandalenweg 30, 20097 Hamburg. Ausgeschieden ...
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Neueintragungen
Mood Media Holdings GmbH, Hamburg, Wandalenweg 30, 20097 Hamburg. Gesellschaft m...