Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 116418
Firma: Theodor Erich Großhandels GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 116418: Theodor Erich Großhandels GmbH, Hamburg, Sportallee 68, 22335 Hambur...
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Berichtigungen
Theodor Erich Großhandels GmbH, Hamburg, Sportallee 68, 22335 Hamburg. Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2010 12:00:00
Theodor Erich Großhandels GmbH, Hamburg, Sportallee 68, 22335 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010 mit Änderung vom 18.11.2010. Geschäftsanschrift: Sportallee 68, 22335 Hamburg. Gegenstand: der Großhandel mit Schleifmitteln aller Art, Werkzeugen, Maschinen und Geräten insbesondere zum Zwecke der Steinbearbeitung; ferner alle Geschäfte, die dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Erich, Gisela, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (des Teilbetriebs "Fachhandel") der Th. Erich Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 31266) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2010 mit Ergänzung vom 18.11.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 bzw. 09.12.2010. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.12.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Erich, Gisela aus Hamburg