Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 116251
Firma: ACC Automotive Capital and Consult GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.08.2019 17:04:00
HRB 116251: ACC Automotive Capital and Consult GmbH, Hamburg, Schattengang 20, 21075 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen im Automobilbereich sowie deren Beratung und Förderung durch Dienstleistung, Handel und Belieferung in den Bereichen. a) der kaufmännischen Betriebsführung und -abwicklung (u.a. Unternehmensberatung in Planung, Finanzierung, Controlling, Rechnungswesen usw.), b) der EDV Hard- und Software (Entwicklung, Beratung, Belieferung), c) der Werbung und Kundenpflege (u.a. durch Herausgabe von Fachzeitschriften), d) der Entwicklung und Bereitstellung eines Franchisesystems jeder Art, e) der Belieferung mit Zubehör, Hilfsstoffen und Ausstattungsprodukten jeder Art, f) sonstiger betriebs- und warenspezifischer Bedarfslagen (z.B. Versicherungen, Zentrale Datenverarbeitung, Arbeitsschutz, Fortbildung usw.), g) und aller weiteren Geschäfte, die den wirtschaftlichen Interessen der zu beratenden Unternehmen zu dienen geeignet sind, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens durch Wertpapieranlage im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Defleet Group Europe GmbH mit Sitz in Rellingen (Amtsgericht Pinneberg, HRB 9691 PI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
ACC Automotive Capital and Consult GmbH, Hamburg, Schattengang 20, 21075 Hamburg...