Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 115964
Firma: A2 TRADING GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 115964: A2 TRADING GmbH, Hamburg, Amtsstraße 47, 22143 Hamburg. Zweigniederl...
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A2 Trading Verwaltung GmbH, Hamburg, Amtsstraße 47, 22143 Hamburg. Die Gesellsch...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Amtsstraße 47, 22143 Hamburg....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.03.2011 12:00:00
Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Amtsstraße 47, 22143 Hamburg. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister Hamburg eingereicht betreffend die Verschmelzung der A2 Trading Limited, Birmingham, Großbritannien (Companies House, Cardiff, Company No. 5755100) als übertragende Gesellschaft auf die Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§122d Satz 2 Nr.2, 3 UmwG): Die A2 Trading Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5755100, als übertragende Gesellschaft, sowie die Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 115964, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der A2 Trading Limited auf die Mirko Ahrens Verwaltungsgesellsehaft mbH die folgenden Rechte zu (§122d Satz 2 Nr.4UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH) können gemäß §122a Abs.2 i.V.m. §22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift Amtsstraße 47, 22143 Hamburg geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (A2 Trading Limited) kann gemäß Reg.11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mit stimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH, Herr Mirko Ahrens, angefordert werden. Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach §122d Satz 2 Nr.4, Satz 3 UmwG.Neueintragungen
Mirko Ahrens Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Amtsstraße 47, 22143 Hamburg....