Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 115076
Firma: FKB GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg
Veränderungen
HRB 115076: FKB GmbH, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg. Ausgeschieden Gesc...
Veränderungen
HRB 115076: FKB GmbH, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg. Bestellt Geschäfts...
Veränderungen
HRB 115076: FKB GmbH, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg. Bestellt Geschäfts...
Veränderungen
Fugger-Klinik Beteiligungs GmbH, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg. Die Ges...
Veränderungen
Fugger-Klinik Beteiligungs GmbH, Hamburg, Stormsweg 12, 22085 Hamburg. Geschäfts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2010 12:00:00
Fugger-Klinik Beteiligungs GmbH, Hamburg, Stormsweg 12, 22085 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Stormsweg 12, 22085 Hamburg. Gegenstand: das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Franke, Andreas, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Unternehmensteils des von dem Einzelkaufmann Franke, Andreas, Hamburg, * 01.11.1966 unter der Firma Andreas Franke Beteiligungs e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 111981) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2010. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.09.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Franke, Andreas aus Hamburg