Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 114706
Firma: non olet GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 114706: non olet GmbH, Hamburg, Blumenstraße 5, 22301 Hamburg. Die Gesellsch...
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HRB 114706:non olet GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 51, 20097 Hamburg.Änderung zur...
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non olet GmbH, Hamburg, Blumenstr. 5, 22301 Hamburg. Änderung zur Geschäftsansch...
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non olet GmbH, Hamburg, Gryphiusstr. 9, 22299 Hamburg. Geschäftsanschrift: Blume...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2010 12:00:00
non olet GmbH, Hamburg, Gryphiusstr. 9, 22299 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2010. Geschäftsanschrift: Gryphiusstr. 9, 22299 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Nutzung gewerblicher Schutzrechte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Freise, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der nonolet UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 109662) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Freise, Dirk aus Hamburg