Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 114699
Firma: Solanus GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Barmbeker Straße 185, 22299 Hamburg
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HRB 114699: Solanus GmbH, Hamburg, Fährhausstraße 4, 22085 Hamburg. Änderung zur...
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HRB 114699: Solanus GmbH, Hamburg, Fährhausstraße 4, 22085 Hamburg. Die Gesellsc...
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HRB 114699:Solanus GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 51, 20097 Hamburg.Änderung zur ...
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Solanus GmbH, Hamburg, Schulterblatt 124, 20357 Hamburg. Änderung zur Geschäftsa...
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Solanus GmbH, Hamburg, Schulterblatt 124, 20357 Hamburg. Die Gesellschaft ist al...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2010 12:00:00
Solanus GmbH, Hamburg, Schulterblatt 124, 20357 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2010. Geschäftsanschrift: Schulterblatt 124, 20357 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Nutzung gewerblicher Schutzrechte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ostermayer, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Solanus UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg (AG Hamburg HRA 110146) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ostermayer, Martin aus Hamburg