Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 114677
Firma: PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H.
Sitz: Hamburg
Löschungen
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hambu...
Veränderungen
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hambu...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.06.2011 12:00:00
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der CECE Projektmanagement GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter FN 356478h, als übernehmende Gesellschaft der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H..Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgenden Hinweise:a) Den Gläubigern der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H. (nachstehend auch die "Übertragende Gesellschaft") wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122j Abs. 1. Satz 1 UmwG Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der Übertragende Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die Übertragende Gesellschaft zuständige Gericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Übertragende Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die Übertragende Gesellschaft zuständige Gericht entstanden sind.b) Den Gläubigern der CECE Projektmanagement GmbH ist nach Maßgabe des § 226 AktG iVm § 3 Abs 2 öEU-VerschG Sicherheit für ihre Forderungen zu leisten, wenn sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck bei der CECE Projektmanagement GmbH melden und nicht bereits Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet wird. Die vorgenannte Sechsmonatsfrist beginnt mit der Aufnahme der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in die Ediktsdatei zu laufen ( § 10 Abs 1 öUnternehmensgesetzbuch iVm § 89j Abs 1 öGerichtsorganisationsgesetz); das für die Eintragung der Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch zuständige österreichische Firmenbuchgericht hat in der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung auf das Sicherstellungsrecht gemäß § 226 AktG hinzuweisen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgendenHinweise:a) Die ECE Projektmanagement International G.m.b.H., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 43756, ist die alleinige Gesellschafterin der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H.. Minderheitsgesellschafter sind somit an der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H. nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich.b) Die ECE Projektmanagement International G.m.b.H., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 43756, ist die alleinige Gesellschafterin derCECE Projektmanagement GmbH. Minderheitsgesellschafter sind somit an der CECE Projektmanagement GmbH nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos unter folgenden Anschriften eingeholt werden:a) PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Heegbarg 30, 22391 Hamburg, Deutschland.b) CECE Projektmanagement GmbH, Praterstraße 62-64, A-1020 Wien, Österreich.Veränderungen
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Veränderungen
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hambu...
Berichtigungen
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hambu...
Neueintragungen
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hambu...