Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 113003
Firma: wer-zu-wem GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Bergedorfer Schloßstraße 9, 21029 Hamburg
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HRB 113003:wer-zu-wem GmbH, Hamburg, Danziger Str. 35A, 20099 Hamburg.Änderung z...
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wer-zu-wem GmbH, Hamburg, Danziger Str. 35A, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist...
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wer-zu-wem GmbH, Hamburg, Danziger Str. 35A, 20099 Hamburg.Die Ausgliederung ist...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2010 12:00:00
wer-zu-wem GmbH, Hamburg, Danziger Str. 35A, 20099 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2010. Geschäftsanschrift: Danziger Str. 35A, 20099 Hamburg. Gegenstand: die Bereitstellung und Aufbereitung von Firmeninformationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Duphorn, Stefan Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Caribou Verlag GmbH mit Sitz in Wentorf (AG Lübeck HRB 9621 HL ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Duphorn, Stefan Alexander aus Hamburg