Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 109896
Firma: Voipfuture GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Wendenstraße 4, 20097 Hamburg
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HRB 109896: VOIPFUTURE GmbH, Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Die Gesells...
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VOIPFUTURE GmbH, Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführe...
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VOIPFUTURE GmbH, Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversa...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversa...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist al...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.12.2010 22:00:00
VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplanes bei dem Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften: VolPFuture Limited mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eine Private Limited Company nach englischem Recht, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06097648, als übertragende Gesellschaft sowie die VolPFuture GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109896, als übernehmende Gesellschaft. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft (VolPFuture GmbH) ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach können die Gläubiger Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der VolPFuture GmbH unter deren Geschäftsanschrift Wendenstraße 4, 20097 Hamburg, geltend machen. Gemäß § 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dieses Recht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der deutschen VolPFuture GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche sind nicht von § 22 UmwG erfasst, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Die Forderung muss auf einen Vermögenswert gerichtet sein. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der zu sichernde Anspruch unmittelbar auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet ist. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 2 UmwG nicht zu. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Gesellschaft (VolPFuture Limited) ergeben sich aus Reg. 11 und 14 CCBMR. Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen. Die Verschmelzung hängt in diesem Falle von der Zustimmung der Gläubigerversammlung ab. Wünscht ein Gläubiger die Einberufung einer Gläubigerversammlung, hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Entwurf des Verschmelzungsplans gemäß Reg. 14 CCBMR der Zustimmung einer Mehrzahl der Gläubiger, die mindestens 75 % der gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft repräsentieren. Gläubiger und Verbindlichkeiten finden jedoch nur insoweit Berücksichtigung, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung anwesend sind und selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber: VolPFuture GmbH, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegende Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung von den Gläubigern der übernehmenden VolPFuture GmbH spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VolPFuture GmbH und der übertragenden englischen VolPFuture Limited können unter folgender Anschrift eingeholt werden: VolPFuture GmbH, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg.Veränderungen
VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Geschäftsanschrift: Wend...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Die Gesellschafterversam...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Bestellt und sodann wied...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsf...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Die Gesellschafterversam...
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VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Die Gesellschafterversam...
Berichtigungen
VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Wohnort berichtigt: Gesc...
Neueintragungen
VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Gesellschaft mit beschrä...
Neueintragungen
VoIPFuture GmbH, Hamburg, Wendenstr. 379, 20357 Hamburg.Gesellschaft mit beschrä...
Gefundene Marken zu: Voipfuture Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
EM013514872 | Marke eingetragen | Wortmarke | QRYSTAL | 01.04.2015 | VOIPFUTURE GmbH, 20097, Hamburg, DE | BOEHMERT & BOEHMERT ANWALTSPARTNERSCHAFT MBB - PATENTANWÄLTE RECHTSANWÄLTE, 28209, Bremen, DE |
EM013975206 | Marke eingetragen | Wort-/Bildmarke | VO PFUTURE | 25.08.2015 | VOIPFUTURE GmbH, 20097, Hamburg, DE | BOEHMERT & BOEHMERT ANWALTSPARTNERSCHAFT MBB - PATENTANWÄLTE RECHTSANWÄLTE, 28209, Bremen, DE |