Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 109757
Firma: FAVORIT Fernwaerme GmbH
Sitz: Dortmund
Veränderungen
FAVORIT Fernwaerme GmbH, Hamburg, Überseering 34, 22297 Hamburg.Neuer Sitz: Dort...
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FAVORIT Fernwaerme GmbH, Hamburg, Überseering 34, 22297 Hamburg.Neuer Sitz: Dort...
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FAVORIT Fernwaerme GmbH, Hamburg, Kapstadtring 2, 22297 Hamburg.Geschäftsanschri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.06.2009 12:00:00
FAVORIT Fernwaerme GmbH, Hamburg, Kapstadtring 2, 22297 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2009. Geschäftsanschrift: Kapstadtring 2, 22297 Hamburg. der Erwerb, der Betrieb, die Verwaltung und die Verpachtung von Anlagen aller Art, insbesondere von Fernheizwerken, ferner alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die dem Unternehmenszweck förderlich sind, einschließlich Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bogner, Rainer, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wechsler, Gregg A., Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb "Fernheizwerkgeschäft") der ESSO Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 73273) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.06.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.06.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bogner, Rainer aus Hamburg,
Wechsler, Gregg A. aus Hamburg