Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 109314
Firma: Wölbern Private Equity GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg
Löschungen
Wölbern Private Equity GmbH, Hamburg, Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg. Die Ges...
Veränderungen
Wölbern Private Equity GmbH, Hamburg, Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg. Ausgesc...
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Wölbern Private Equity GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Geschäftsansch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.04.2009 12:00:00
Wölbern Private Equity GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2009 mit Änderung vom 05.03.2009. Geschäftsanschrift: Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Gegenstand: der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen in eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie das Erbringen von.Dienstleistungen im Zusammenhang damit. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Frerichs, Philip, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Krüper, Sebastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Tarlach, Stephan, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wölbern Private Equity AG, Hamburg (AG Hamburg HRB 100569) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.02.2009 mit Änderung vom 05.03.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frerichs, Philip aus Hamburg,
Krüper, Sebastian aus Hamburg,
Tarlach, Stephan aus Berlin