Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 109047
Firma: Vesta Acht GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 109047: Vesta Acht GmbH, Hamburg, c/o Kanzlei am Holstenwall, Holstenwall 13...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 31.10.2016 14:47:00
HRB 109047: Vesta Acht GmbH, Hamburg, c/o Kanzlei am Holstenwall, Holstenwall 13, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122d Umwandlungsgesetz (UmwG) den grenzüberschreitenden Verschmelzungsplanes mit der LBC Vesta Holdings S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés), Registernummer B 132611 (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Der Verschmelzungsplan wurde am oder um den 14. Oktober 2016 beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister zu Nr. B 132611 und beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg zu HRB 109047 eingereicht.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.a) Soweit die Gläubiger der Vesta Acht GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei Vesta Acht GmbH, c/o Kanzlei am Holstenwall, Holstenwall 13, 20355 Hamburg, Deutschland, eingeholt werden.b) Die Gläubiger der LBC Vesta Holdings S.à.r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Socits et Associations (gesetzliche Abkürzung "RESA") Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der LBC Vesta Holdings S.à.r.l. befindet,zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der LBC Vesta Holdings S.à.r.l. nach der Verschmelzung, nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die LBC Vesta HoIdings S.à.r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der LBC Vesta Holdings S.à.r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der LBC Vesta Holdings S.à.r.l., 196, rue de Beggen, L-1220 Luxembourg, eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt und sämtliche Geschäftsanteile an der übernehmenden LBC Vesta Holdings S.à.r.l. von der LBC Luxco S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind daher nicht vorhanden.Veränderungen
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Neueintragungen
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