Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 108808
Firma: Yamando GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg
Löschungen
Yamando GmbH, Hamburg, Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als...
Veränderungen
Yamando GmbH, Hamburg, Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsf...
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Yamando GmbH, Hamburg, Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsfü...
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Yamando GmbH, Hamburg, Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg.Bestellt: Geschäftsführer...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.03.2009 12:00:00
Yamando GmbH, Hamburg, Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2008. Geschäftsanschrift: Osterbekstr. 90b, 22083 Hamburg. Gegenstand: Die Vermarktung und der Handel mit Event-, Reise- und Mediendienstleistungen, die Erstellung von Software und Datenverarbeitungsprogrammen, Beratung von Unternehmen und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, sowie der Handel und Vertrieb von Waren und Rechten. Stammkapital: 56.818,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Herne-Smith, Richard Steven, Bray, Berkshire, Großbritannien, *XX.XX.XXXX; Vorbeck, Christian, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Yamando AG, Kronberg im Taunus (AG Königstein im Taunus HRB 7208) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.12.2008. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herne-Smith, Richard Steven, Bray, Berkshire aus Großbritannien,
Vorbeck, Christian aus Kronberg im Taunus