Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 108717
Firma: Halo Gastro & Event GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 108717: Halo Gastro & Event GmbH, Hamburg, Große Freiheit 6, 22767 Hamburg. ...
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Halo Gastro & Event GmbH, Hamburg, Große Freiheit 6, 22767 Hamburg.Bestellt Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.03.2009 12:00:00
Halo Gastro & Event GmbH, Hamburg, Große Freiheit 6, 22767 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2009. Geschäftsanschrift: Große Freiheit 6, 22767 Hamburg. Gegenstand: das Betreiben einer Diskothek und anderer gastronomischer Betriebe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lempio, Heiko, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Lempio, Heiko, Hamburg, * 03.05.1970 unter der Firma Halo Clubbing Heiko Lempio e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 109429) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.01.2009. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.03.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lempio, Heiko aus Hamburg