Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 107063
Firma: Stadtdomizil Altenpflege-Zentrum GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 107063: Stadtdomizil Altenpflege-Zentrum GmbH, Hamburg, Lippmannstr. 19-21, ...
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HRB 107063:Stadtdomizil Altenpflege-Zentrum GmbH, Hamburg, Lippmannstr. 19-21, 2...
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Stadtdomizil Altenpflege-Zentrum GmbH, Hamburg, Lippmannstr. 19-21, 22769 Hambur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2008 12:00:00
Stadtdomizil Altenpflege-Zentrum GmbH, Hamburg, (Lippmannstr. 19-21, 22769 Hamburg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Gegenstand: der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Wagner, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Baucke-Tschamper, Patrick, Wedel, *XX.XX.XXXX; Hillmann, Christoph, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der HAUS ALSTERTAL Seniorenpflegegesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 27518) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 22.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 22.08.2008. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.10.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baucke-Tschamper, Patrick aus Wedel,
Hillmann, Christoph aus Hamburg,
Wagner, Frank aus Hamburg