Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 107017
Firma: Osteuropäische Zementbeteiligungs AG
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 107017: Osteuropäische Zementbeteiligungs AG, Hamburg, Willy-Brandt-Straße 6...
Veränderungen
HRB 107017:Osteuropäische Zementbeteiligungs AG, Hamburg, Willy-Brandt-Straße 69...
Vorgänge ohne Eintragung
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Osteuropäische Zementbeteiligungs AG, Hamburg, Willy-Brandt-Straße 69, 20457 Ham...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 18.03.2013 12:00:00
Osteuropäische Zementbeteiligungs AG, Hamburg, Willy-Brandt-Straße 69, 20457 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages ist zum Handelsregister eingereicht worden. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Holcim Hungária Cementipari Zártkörüen Müködö Részvénytársaság, eine Kapitalgesellschaft ungarischen Rechts in der Rechtsform der Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien mit Sitz in Lábatlan, Ungarn.b) Als aufnehmende Gesellschaft die Osteuropäische Zementbeteiligungs AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Holcim Hungária Cementipari Zártkörüen Müködö Részvénytársaság ist im Register (cégjegyzékdes) des Gerichts von Tatabánya, Ungarn, als Registergericht unter der Nr. 11-10-001582 eingetragen.b) Die Osteuropäische Zementbeteiligungs AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 107017 eingetragen.3) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird folgendes mitgeteilt:a) Bei der übernehmenden Osteuropäische Zementbeteiligungs AG (nachfolgend auch "OZ" genannt) ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten OZ, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der OZ nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der OZ auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG) . Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Osteuropäische Zementbeteiligungs AG (Willy-Brandt.Straße 69, 20457 Hamburg) geltend zu machen. Es ist eine genaue Beschreibung der zugrundeliegenden Forderungen erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden OZ gefordert werden.b) Die übernehmende Osteuropäische Zementbeteiligungs AG hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass sich Angaben zu Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter erübrigen.c) Die Gläubiger der Holcim Hungária Cementipari Zártkörüen Müködö Részvénytársaság (nachfolgend auch "HHU" genannt) werden über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung informiert, bevor die Hauptversammlung der HHU die Verschmelzung zum zweiten Mal beschließt. Gemäß § 5 Absatz 1 CBMA hat die HHU den Verschmelzungsplan im Cégközlöny (Firmenanzeiger) zu veröffentlichen und zwar mindestens 30 Tage bevor die Verschmelzung durch das oberste Leitungsorgan der beteiligten Gesellschaften genehmigt worden ist. Die Veröffentlichung soll auch Informationen über die Rechte der Gläubiger im Rahmen der Verschmelzung enthalten sowie die Adresse nennen, um weitere kostenlose Informationen über die Ausübung dieser Rechte zu erhalten.Nachdem die Verschmelzung von der HHU und der OZ beschlossen wurde, ist die HHU wiederum verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben im Cégközlöny (Firmenanzeiger) zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung hat unter anderem eine Mitteilung an die Gläubiger der HHU zu beinhalten und es ist zu erklären, dass jeder Gläubiger innerhalb einer Ausschlussfrist von dreißig Tagen nach der zweiten Veröffentlichung der Entscheidung über die Verschmelzung Sicherheiten in Höhe der Forderungen gegen HHU verlangen kann, sofern die Forderungen bereits vor der ersten Mitteilung über die Verschmelzung bestanden haben.Den Gläubigern steht die oben genannte Sicherheit der HHU nur dann zu, wenn zum Zeitpunkt der zweiten Entscheidung über die Verschmelzung: a) der Wert der ausstehenden Forderungen gegen die HHU höher ist als die Hälfte des Stammkapitals und keine Stundung oder Zahlungserleichterungen angeboten wurde, oder b) das geschätzte Eigenkapital der OZ als gesetzliche Rechtsnachfolgerin niedriger ist als das Eigenkapital der HHU. Wenn keine dieser Voraussetzungen gegeben ist, ist keine Sicherheit zu gewähren. Die Verschmelzung kann nicht in das ungarische Unternehmensregister eingetragen werden, bevor Gläubiger angemessene Sicherheiten erhalten haben.d) Das ungarische Recht sieht keine besonderen Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen vor, d.h. es gelten die allgemeinen Regeln. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sieht für den Fall, dass ein Aktionär der HHU fristgemäß nach ungarischem Recht spätestens auf der Hauptversammlung der HHU, die über die Verschmelzung entscheidet, erklärt, nicht an der Verschmelzung teilzunehmen und demzufolge die Gesellschaft nach Wirksamwerden der Verschmelzung zu verlassen, ein Abfindungsangebot der OZ vor.e) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden:Osteuropäische Zementbeteiligungs AG, Willy-Brandt-Straße 69, 20457 Hamburg.Veränderungen
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