Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 106572
Firma: Accente Gastronomie Entwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
Accente Gastronomie Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg (Isestraße 119, 20149 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2008 12:00:00
Accente Gastronomie Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg (Isestraße 119, 20149 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand: 1. Die Entwicklung, die Vermarktung und der Vertrieb von Gastronomiekonzepten sowie die Planung, der Ausbau und das Betreiben von Gastronomieobjekten, insbesondere unter dem Namen "Accente" bzw. "Louisiana". 2. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. 3. Die Gesellschaft kann mit der Durchführung von Lohn- und Finanzbuchhaltung für Dritte beauftragt werden. Sie führt diese Tätigkeit als Dienstleistung aus, soweit genehmigungsfrei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dumstrey, Andreas, Gründau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Accente Gastronomie Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 47565) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dumstrey, Andreas aus Gründau