Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 106496
Firma: JNU GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Elbchaussee 87, 22763 Hamburg
Veränderungen
HRB 106496: JNU GmbH, Hamburg, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg. Änderung zur Gesch...
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HRB 106496: JNU GmbH, Hamburg, Susettestraße 7, 22763 Hamburg. Änderung zur Gesc...
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HRB 106496:JNU GmbH, Hamburg, Susettestraße 2, 22763 Hamburg.Änderung zur Geschä...
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JNU GmbH, Hamburg, Sieberlingstraße 4, 22609 Hamburg. Änderung zur Geschäftsansc...
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JNU GmbH, Hamburg, Sieberlingstraße 4, 22609 Hamburg. Änderung zur Geschäftsansc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2008 12:00:00
JNU GmbH, Hamburg (Elbchaussee 124 a, 22763 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand: die Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten im Immobilienbereich unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Nussbaumer, Jasmin, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der JMA GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 74335) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 27.08.2008. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nussbaumer, Jasmin aus Hamburg