Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 105664
Firma: Meier Solar Solutions GmbH
Sitz: Hamburg
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Meier Solar Solutions GmbH, Hamburg, (Steinhöft 5-7, 20459 Hamburg).Der Sitz ist...
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NEUE FALKEN Siebte Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Steinhöft 5-7, 20459 Ha...
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Veröffentlichung vom 28.08.2008 12:00:00
NEUE FALKEN Siebte Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Steinhöft 5-7, 20459 Hamburg). Die Gesellschafterversammlungen vom 17.07.2008 und 20.08.2008 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 7 (Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR auf 31.250,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Meier Vakuumtechnik GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRB 8781) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Planung, Konstruktion sowie Bau und Vertrieb von lndustrieanlagen sowie der Erwerb, das Halten, die Leitung und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen an anderen Kapital- oder Personengesellschaften im In- und Ausland, wobei die Gesellschaft diese Tätigkeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt Geschäftsführer: Stevens, Hans-Gerd, Bocholt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ehlting, Herbert, Bocholt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2008 mit der Meier Vakuumtechnik GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRB 8781) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ehlting, Herbert aus Bocholt,
Stevens, Hans-Gerd aus BocholtVeränderungen
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Neueintragungen
NEUE FALKEN Siebte Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Am Weiher 19, 20255 Ham...