Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 104896
Firma: Kfz.-Handel und Reparatur Wolf GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Lomerstraße 24, 22047 Hamburg
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HRB 104896: Kfz.-Handel und Reparatur Wolf GmbH, Hamburg, Lomerstraße 24, 22047 ...
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HRB 104896: Kfz.-Handel und Reparatur Wolf GmbH, Hamburg, Lomerstraße 24, 22047 ...
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HRB 104896: Kfz.-Handel und Reparatur Wolf GmbH, Hamburg, Lomerstraße 24, 22047 ...
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HRB 104896: Kfz.-Handel und Reparatur Wolf GmbH, Hamburg, Marienthaler Str. 26, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.04.2008 12:00:00
Kfz.-Handel und Reparatur Wolf GmbH, Hamburg (Lomerstraße 24, 22047 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2007. Gegenstand: die Kfz.-Reparatur und der Kfz.-Handel sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Wolf, Arne, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Wolf, Diethelm, Hamburg, * 24.06.1935 unter der Firma Diethelm Wolf e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 105827) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.08.2007. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.04.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wolf, Arne aus Hamburg