Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 103515
Firma: CS Card Solutions GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Albert-Einstein-Ring 3, 22761 Hamburg
Veränderungen
CS Card Solutions GmbH, Hamburg (Albert-Einstein-Ring 3, 22761 Hamburg). Die Ges...
Veränderungen
CS Card Solutions GmbH, Hamburg (Albert-Einstein-Ring 3, 22761 Hamburg). Ausgesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.12.2007 12:00:00
CS Card Solutions GmbH, Hamburg (Albert-Einstein-Ring 3, 22761 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2007. Gegenstand: die Erbingung von Leistungen für Kundenbindungssysteme und hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hagendorf, Elmo, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (den sog. Teilbetrieb Loyalty Solutions Business) der Experian Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 68461) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.11.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.12.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hagendorf, Elmo aus Hamburg