Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 103427
Firma: Eurofins Consumer Product Testing GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 103427: Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Am Neuländer Gewerb...
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HRB 103427: Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Am Neuländer Gewerb...
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HRB 103427:Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Mendelssohnstraße 15...
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Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Mendelssohnstraße 15 d, 22761 H...
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Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Mendelssohnstraße 15 d, 22761 H...
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Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Mendelssohnstraße 15 d, 22761 H...
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Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Stenzelring 14 b, 21107 Hamburg...
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Veröffentlichung vom 07.12.2009 12:00:00
Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg, Stenzelring 14 b, 21107 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung mit der EUROFINS Analytik GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 91732) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 den "Teilbetrieb Product Testing" der EUROFINS Analytik GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 91732) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.12.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Copia vierundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stenzelring 14 b, ...
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Copia vierundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Schlossmühlendamm ...
Neueintragungen
Copia vierundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Schlossmühlendamm ...