Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 103174
Firma: One Underwriting Agency GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 103174: One Underwriting Agency GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 16, 20355 Ha...
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HRB 103174: Aon Versicherungsagentur Deutschland GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe...
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HRB 103174: Aon Versicherungsagentur Deutschland GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe...
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HRB 103174:Aon Versicherungsagentur Deutschland GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe ...
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HRB 103174:Aon Versicherungsagentur Deutschland GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe ...
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HRB 103174:AIV Karl Alt GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.Die Ge...
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AIV Karl Alt GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg. Bestellt Geschäf...
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AIV Karl Alt GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg. Der mit der Aon ...
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AIV Karl Alt GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.11.2007 12:00:00
AIV Karl Alt GmbH, Hamburg (Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1919 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2002 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Assekuranzvermittlungskontor für Industrie und Verkehr GmbH um 74.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 11 (Bekanntmachungen) und mit damit die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 6588, Firma bisher: Karl Alt & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Hamburg beschlossen. Gegenstand: die Vermittlung von Versicherungsgeschäften, die Übernahme von Agenturen von Versicherungsgesellschaften jeder Art sowie die Beteiligung an anderen Assekuranzunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Unterhalt eines Havariebüros einschließlich der Übernahme außergerichtlicher Einziehungen von Forderungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Geschäftsführer: Broek, Rudolf S., Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Bestellt Geschäftsführer: Heinsius, Ernst-Henning, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Thomas, Hannover, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Zwischen der Gesellschaft und der Aon Jauch & Hübener GmbH (vormals Aon (Deutschland) GmbH) in Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 10.12.1998 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 21.12.1998 zugestimmt hat. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der Assekuranzvermittlungskontor für Industrie und Verkehr GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 5492) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Broek, Rudolf S. aus Hamburg,
Heinsius, Ernst-Henning aus Hamburg,
Zimmermann, Thomas aus Hannover