Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 102934
Firma: Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Süntelstraße 11a, 22457 Hamburg
Veränderungen
HRB 102934: Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH, Hamburg, ...
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Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH, Hamburg, Süntelstraße...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2007 12:00:00
Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH, Hamburg (Süntelstraße 11a, 22457 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2007. ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 der Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Er wird insbesondere verwirklicht - durch die stationäre und ambulante Versorgung Kranker, Betagter, Behinderter mit Mitteln und Einrichtungen der von der Gesellschaft betriebenen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen am Standort Hamburg, hier insbesondere das Albertinen-Krankenhaus sowie das Albertinen-Haus in Schnelsen; - durch die Entsendung von Mitarbeitern in entsprechende Einrichtungen anderer Träger; - durch geeignete Maßnahmen zur geistlichen Betreuung sowie zur beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiter. 5.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Zastrau, Ralf Michael, Drochtersen-Assel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der von dem Verein Albertinen-Diakoniewerk e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 428 ) betriebenen Teilbetriebe "Albertinen-Krankenhaus" und "Albertinen-Haus" nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2007. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.11.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.