Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 102643
Firma: SINODE Shipbuilding Consulting & Brokerage GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 102643: SINODE Shipbuilding Consulting & Brokerage GmbH, Hamburg, Alte Raben...
Veränderungen
HRB 102643: SINODE Shipbuilding Consulting & Brokerage GmbH, Hamburg, Alte Raben...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.10.2007 07:52:00
SINODE Shipbuilding Consulting & Brokerage GmbH, Hamburg (Alte Rabenstr. 18, 20148 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2007. Gegenstand: die Vermittlung von Neubau- und Reparaturaufträgen für See- und Flussschiffe, der Handel, die Beratung und die Vermittlung des An- und Verkaufs von See- und Flussschiffen, sowie der Erwerb von Beteiligungen an See- und Flussschiffen oder anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Wang, Lingze, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der SINODE Shipbuilding Consulting & Brokerage (e.K.) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 101 093) als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.07.2007mit Ergänzung vom 27.08.2007. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.10.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Wang, Lingze aus Hamburg