Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 100537
Firma: Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH
Sitz: Kösching
Adresse: Essostr.1, 85092 Kösching
Veränderungen
Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH, Hamburg (Essostr.1, 85092 Kösching). Neuer...
Veränderungen
Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH, Hamburg (Kapstadtring 2, 22297 Hamburg). M...
Berichtigungen
Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH, Hamburg (Kapstadtring 2, 22297 Hamburg).In...
Veränderungen
Mineraloel-Raffinerie- und Vertriebsgesellschaft Ingolstadt mbH, Hamburg (Kapsta...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.03.2007 09:11:00
Mineraloel-Raffinerie- und Vertriebsgesellschaft Ingolstadt mbH, Hamburg (Kapstadtring 2, 22297 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2007. Gegenstand: die Verarbeitung von Mineralölen in der Raffinerie Ingolstadt, der Transport und Vertrieb von Mineralölen und Mineralölprodukten; ferner alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die dem Unternehmenszweck förderlich sind, einschließlich Beteiligungen an gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Abbenseth, Rainer J., Hamburg, *XX.XX.XXXX; Senkbeil, Peter F., Wiesloch, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fischer, Gerhard, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Lange, Harald, Sottrum, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung des Teilbetriebs "Raffinerie und Vertriebsgeschäft Ingolstadt" der ESSO Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 73273) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 19.03.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Abbenseth, Rainer J. aus Hamburg,
Fischer, Gerhard aus Hamburg,
Lange, Harald aus Sottrum,
Senkbeil, Peter F. aus Wiesloch